EB2-Greencard

„National Interest Waiver“

EB2-Greencard

„National Interest Waiver“

Die EB2-Kategorie für Green-Card-Anträge wird von vielen Antragstellern sehr bevorzugt, da diese Antragsteller in einigen Fällen die Green-Card beantragen können, ohne dass ein Arbeitgeber sie sponsern muss. Dies wird als „Self-Petition“ bezeichnet. Solche Antragsteller benötigen in den USA kein Stellenangebot. Um jedoch eine Self-Petition stellen zu können, muss sich der Antragsteller für einen „National Interest Waiver“ qualifizieren.

FAQs

EB2-VISUM-Anträge

Nein. „EB2“ bezieht sich lediglich auf die Kategorie des Antragstellers. Die resultierende Green-Card ist dieselbe wie bei anderen Green-Cards.

Es gibt zwei alternative Methoden, um sich für eine EB2-Green-Card zu qualifizieren: einen relevanten fortgeschrittenen Abschluss oder eine außergewöhnliche Fähigkeit.

  • Hochschulabschluss Master bzw. Doktor. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine EB2-Green-Card, wenn Sie alle drei der folgenden Kriterien erfüllen:
    1. Sie gehören zu dem akademischen Berufen mit einem fortgeschrittenen Abschluss oder einem gleichwertigen Abschluss.
    2. Die Stelle, für die Sie sich bewerben, muss solchen einen Hochschulabschluss erfordern
    3. Sie besitzen einen solchen Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (einen Bachelor plus 5 Jahre progressive Berufserfahrung in diesem Bereich).
  • Außergewöhnliche Fähigkeiten bzw. „Exceptional Abilities“. Sie müssen beide der folgenden Punkte zu demonstrieren:
    1. Sie haben außergewöhnliche Fähigkeiten in den Wissenschaften, Künsten oder der Wirtschaft
    2. In der Zukunft wird diese außergewöhnliche Fähigkeit der amerikanischen Wirtschaft, Kultur oder Bildungsinteresse bzw. dem Wohlergehen in Amerika erheblich zugutekommen.

Nein, nicht jede Person mit einem fortgeschrittenen Hochschulabschluss wird sich qualifizieren. EB2-Green-Card-Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Beruf ein „Profession“ ist. Der Begriff „Profession“ ist definiert als jeder Beruf, für den ein US-amerikanischer Bachelor oder ein ausländisches Äquivalent die Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in den Beruf ist. Zu den „professionellen“ Berufen zählen (ohne darauf beschränkt zu sein) Architekten, Ingenieure, Anwälte, Ärzte, Chirurgen und Lehrer an Grund- oder weiterführenden Schulen, Hochschulen, Akademikern oder Seminaren.

Außergewöhnliche Fähigkeiten bzw. „Exceptional Abilities“ bedeuten einen Grad an Fachwissen, der deutlich über dem liegt, der normalerweise in den Wissenschaften, Künsten oder Unternehmen anzutreffen ist. EB2-Antragsteller, die behaupten, außergewöhnliche Fähigkeiten zu besitzen, müssen drei der folgenden sieben Kriterien erfüllen:

  • Offizielle akademische Aufzeichnung, aus der hervorgeht, dass Sie einen Abschluss, ein Diplom, ein Zertifikat oder eine ähnliche Auszeichnung von einer Universität, einer Schule oder einer anderen Bildungseinrichtung in Bezug auf Ihren Bereich mit außergewöhnlichen Fähigkeiten erhalten haben
  • Briefe, die mindestens 10 Jahre Vollzeiterfahrung in Ihrem Beruf dokumentieren
  • Eine Lizenz zur Ausübung Ihres Berufs oder eine Zertifizierung für Ihren Beruf oder Beruf
  • Der Nachweis, dass Sie ein Gehalt oder eine andere Vergütung für Dienstleistungen erhalten haben, die Ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten belegen
  • Mitgliedschaft in einer Berufsvereinigung
  • Anerkennung Ihrer Leistungen und bedeutenden Beiträge zu Ihrer Branche oder Ihrem Fachgebiet durch Ihre Kollegen, Regierungsstellen, Berufsverbände oder Unternehmensverbände
  • Andere vergleichbare Förderfähigkeitsnachweise sind ebenfalls zulässig.

Unternehmer sollten diskutieren, welches Element (dh Wirtschaft, Kultur oder Bildungsinteresse bzw. Wohlergehen der Vereinigten Staaten) wegen ihrer unternehmerischen Tätigkeit profitieren wird. Zum Beispiel können die Bildungsinteressen der Vereinigten Staaten von einem Nachhilfeunterricht-Unternehmen erfüllt werden.

Als weiteres Beispiel könnte der Unternehmer nachweisen, dass mindestens ein Aspekt des Wohlergehens der Vereinigten Staaten wesentlich besser gestellt sein wird, wenn das Unternehmen in den Vereinigten Staaten ansässig wäre. Es ist anzumerken, dass der im Gesetz verwendete Begriff „welfare“ ein weit gefasster Begriff ist und sich auf eine beliebige Anzahl von Bereichen beziehen kann.

USCIS bietet „Premium-Processing“ für EB2-Green-Cards an. Diese beschleunigte Verarbeitung kann die initiale Verarbeitungszeit auf 15 Tage reduzieren. Wenn USCIS jedoch zusätzliche Nachweisdokumente anfordert, kann der Prozess um weitere 15 Tage nach Erhalt der angeforderten Dokumente verlängert werden. Anschließend vereinbaren EB2-Green-Card-Antragsteller, die sich in Übersee befinden, ein Interview im US-Konsulat.

National Interest Waiver

Der „National Interest Waiver“ berechtigt EB2-Green-Card-Antragsteller zur Beantragung der Green-Card in eigenem Namen, anstatt das Sponsoring eines Arbeitgebers zu benötigen. EB2-Green-Card-Antragsteller, die sich für die „National Interest Waiver“ qualifizieren, reichen ihre „Labor Certificate“ direkt bei USCIS ein.

Der „National Interest Waiver“ wird in der Regel denjenigen EB2-Green-Card-Antragstellern gewährt, die über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen und deren Beschäftigung in den USA der Nation sehr zugutekommen würde. Antragsteller, die sich ansonsten für die EB2-Klassifizierung qualifizieren, können einen „National Interest Waiver“ erhalten, wenn sie alle drei der folgenden Kriterien nachweisen:

  1. Ihr vorgeschlagenes Unterfangen hat sowohl einen erheblichen Wert als auch eine nationale Bedeutung.
  2. Sie sind gut positioniert, um das vorgeschlagene Unterfangen voranzutreiben.
  3. Alles in allem wäre es für die Vereinigten Staaten von Vorteil, auf die Anforderungen eines Stellenangebots und damit einer „Labor Certificate“ zu verzichten.

Beispiele für Arbeitsaktivitäten, die der Nation sehr zugutekommen, sind:

  • Verbesserung der US-Wirtschaft
  • Verbesserung der öffentlichen Gesundheit oder des Gesundheitswesens
  • Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen von US-Arbeitnehmern
  • Verbesserung der Bildungs- und Ausbildungsprogramme
  • Erhöhung erschwinglicher Wohnmöglichkeiten
  • Verbesserung der Umwelt und Nutzung natürlicher Ressourcen
  • Spezifische Anfrage einer US-Regierungsbehörde

Ja. Unternehmer müssen zunächst nachweisen, dass sie entweder zu dem akademischen Berufen mit fortgeschrittenem Abschluss gehören oder über außergewöhnliche Fähigkeiten verfügen.

Nein. Unternehmer benötigen kein Stellenangebot eines US-Arbeitgebers, wenn sie sich für einen „National Interest Waiver“ qualifizieren. Diese Unternehmer können die EB2-Green-Card in eigenem Namen ohne Sponsoring eines Arbeitgebers beantragen.

Ja. Tatsächlich gibt es einen „National Interest Waiver“ speziell für Ärzte, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Arzt muss sich bereit erklären, Vollzeit in einer klinischen Praxis zu arbeiten. Für die meisten „National Interest Waiver“-Fälle von Ärzten beträgt die erforderliche Dienstzeit 5 Jahre.
  • Der Arzt muss in einer Grundversorgung arbeiten (z. B. als Allgemeinarzt, Hausarzt, Internist, Kinderarzt, Gynäkologe oder Psychiater) oder Facharzt sein.
  • Die Antragsteller müssen in Bereichen tätig sein, in denen offiziell ein Ärztemangel festgestellt wurde
  • Antragsteller müssen eine Erklärung von einer Bundesbehörde oder einem staatlichen Gesundheitsministerium einholen, die Kenntnis von ihrer Qualifikation als Arzt hat und angibt, dass ihre Arbeit im öffentlichen Interesse liegt.

Beratungsgespräche zum EB2/NIW-Visum

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Sie erhalten außerdem Feedback zu Faktoren in Ihrem Fall, die Ihren EB2/NIW-Visumantrag schwächen oder stärken können.

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