• Sie befinden sich auf der Website von Jordan Counsel – EUROPA

E2-Visa-Anforderungen für Startups [Infografik]

Deryck Jordan

Deryck Jordan

Mit E2-Visa können ausländische Unternehmer nach Amerika ziehen, um ihr Start-up-Unternehmen auf dem US-amerikanischen Markt zu leiten und weiterzuentwickeln. Das Antragsverfahren für E2-Visa basiert auf einer Vielzahl von Bundesgesetzen und konsularischen Bestimmungen. Während einige der Anforderungen einfach sind, können andere verwirrend sein.

  • Belege: Um die Berechtigung für das E2-Visum nachzuweisen, müssen dem Visumantrag eine Reihe von Belegen beigefügt sein. Welche Dokumente? Eine offizielle Checkliste der erforderlichen Unterlagen existiert nicht. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, die besten Belege auszuwählen und einzureichen.
  • Erhebliche Investitionen: Antragsteller für E2-Visa müssen eine erhebliche Investition in ihr US-amerikanisches Unternehmen getätigt haben. Aber wie viel ist „substanziell“? In den Statuten ist kein Mindestanlagebetrag ausdrücklich festgelegt. Warum? Weil das Erfordernis eines E2-Visums für die „Wesentlichkeit“ relativ und nicht absolut ist. Mit anderen Worten, die Investition muss im Vergleich zu den gesamten Startkosten des Unternehmens verhältnismäßig hoch sein. Wenn beispielsweise die gesamten Startkosten des Unternehmens 110.000 US-Dollar betragen, wäre eine Investition von 100.000 US-Dollar verhältnismäßig hoch. Wenn die gesamten Startkosten des Unternehmens jedoch 1 Million US-Dollar betragen, wird eine Investition von 100.000 US-Dollar wahrscheinlich nicht als angemessen angesehen.
  • Konsularische Variationen: Es gibt kein Standardverfahren für die Einreichung von E2-Visumanträgen. Und einige US-Konsulate akzeptieren nicht einmal E2-Visumanträge. In Deutschland müssen beispielsweise alle E2-Visumanträge an das Konsulat in Frankfurt (und nicht an die Konsulate in Berlin oder München) geschickt werden, während in Italien alle E2-Visumanträge an das Konsulat in Rom (und nicht die in Florenz, Mailand oder Neapel) geschickt werden müssen. Darüber hinaus unterscheiden sich die Anforderungen in Frankfurt von den Anforderungen in Rom. Die Nichteinhaltung der Vorschriften des jeweiligen Konsulats kann zur Ablehnung des Visumantrags führen.

In der folgenden Infografik finden Sie eine Übersicht über die E2-Visa-Anforderungen für Unternehmer.

Zusammenfassend erfordert das Antragsverfahren für ein E2-Visum eine sorgfältige Prüfung zahlreicher Regeln und Anforderungen.  Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zu E2-Visa. Wenn Sie bereit sind, Ihr E2-Visum zu beantragen — oder wenn Sie Fragen haben — wenden Sie sich an unser Büro.

Diesen Artikel teilen

Share on linkedin
LinkedIn
Share on facebook
Facebook
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on email
Email

Weitere Artikel lesen

  • EUROPÄISCHES BÜRO
  • JORDAN COUNSEL
    Bossestr. 6b
    10245 Berlin
    DEUTSCHLAND
  • +49 30 8442 9421
  • info@jordancounsel.eu
  • AMERIKANISCHES BÜRO​
  • JORDAN COUNSEL LLC
    30 Wall Street, 8th Floor
    New York, NY 10005
    USA
  • +1 212 709 8098
  • info@jordancounsel.com

© 2018 Jordan Counsel. All rights reserved